Tipp: Der Studienführer der WPK bietet einen Überblick über die Lehrangebote von Universitäten, Fachhochschulen und Berufsakademien in Deutschland, die auf den Beruf hinführen.
Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums sind mehrere Jahre Berufspraxis zu absolvieren, bevor man das Wirtschaftsprüfungsexamen vollständig ablegen kann.
Tätigkeit – § 9 Abs. 1 und 5 WPO
Mindestdauer der Berufspraxis nach Abschluss des Studiums abhängig von der Regelstudienzeit:
Tätigkeit als Mitarbeiter bei einem Wirtschaftsprüfer, einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einem vereidigten Buchprüfer, einer Buchprüfungsgesellschaft oder einer sonstigen Prüfungseinrichtung.
Eine Tätigkeit als Revisor in größeren Unternehmen, Steuerberater oder Prüfer im öffentlichen Dienst sowie bei bestimmten Organisationen kann bis zu 1 Jahr angerechnet werden.
Besondere Prüfungstätigkeit – § 9 Abs. 2 und 3 WPO
davon 2 Jahre bei WP, WPG, vBP, BPG oder sonstiger Prüfungseinrichtung überwiegende
Eine Prüfungstätigkeit kann auch bei Abschlussprüfungsgesellschaften in der EU oder im EWR ausgeübt werden (§ 9 Abs. 3 Nr. 8 WPO).
Zulassung zum Wirtschaftsprüfungsexamen
Die Module „Angewandte Betriebswirtschaftslehre/Volkswirtschaftslehre“, „Wirtschaftsrecht“ und „Steuerrecht“ können ab 2022 bereits nach einer sechsmonatigen praktischen Tätigkeit abgelegt werden. Die Modulprüfung „Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht“ kann erst nach Erfüllung der Berufspraxis einschließlich der besonderen Prüfungstätigkeit abgelegt werden.